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   BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R   

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BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R (https://dejure.org/1998,2084)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R (https://dejure.org/1998,2084)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R (https://dejure.org/1998,2084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Erwerbsunfähigkeit eines ungelernten oder einfach angelernten Arbeiters - spezifisches Leistungsvermögen - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - verschlossener Arbeitsmarkt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente - Erwerbsunfähigkeit - Minderung - Erwerbsfähigkeit - Verletztenrente - Arbeitsunfall - Verweisung - Arbeitsmarkt - Restleistung

  • Judicialis

    SGG § 62; ; SGG § 103; ; SGG § 128; ; SGB VI § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 44 Abs. 2
    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bei der Feststellung von Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R
    Vor der Frage, ob beim Kläger eine "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" (vgl dazu BSG Urteile vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117, vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136, vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 und vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 -) vorliegt, und somit die Pflicht zur spezifischen Benennung einer Tätigkeit bestand, war deshalb nach der gesetzlichen Vorgabe in § 44 Abs. 2 SGB VI zunächst zu prüfen, ob es in der Arbeitswelt typischerweise eine bzw keine Tätigkeit gibt, die dem Leistungsvermögen des Klägers entspricht, und welche Einkünfte ggf aus dieser Tätigkeit erzielt werden können (vgl Großer Senat des BSG Beschluß vom 11. Dezember 1969 - GS 2/68 - BSGE 30, 192, 199, 203 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R
    Vor der Frage, ob beim Kläger eine "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" (vgl dazu BSG Urteile vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117, vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136, vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 und vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 -) vorliegt, und somit die Pflicht zur spezifischen Benennung einer Tätigkeit bestand, war deshalb nach der gesetzlichen Vorgabe in § 44 Abs. 2 SGB VI zunächst zu prüfen, ob es in der Arbeitswelt typischerweise eine bzw keine Tätigkeit gibt, die dem Leistungsvermögen des Klägers entspricht, und welche Einkünfte ggf aus dieser Tätigkeit erzielt werden können (vgl Großer Senat des BSG Beschluß vom 11. Dezember 1969 - GS 2/68 - BSGE 30, 192, 199, 203 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R
    Vor der Frage, ob beim Kläger eine "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" (vgl dazu BSG Urteile vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117, vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136, vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 und vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 -) vorliegt, und somit die Pflicht zur spezifischen Benennung einer Tätigkeit bestand, war deshalb nach der gesetzlichen Vorgabe in § 44 Abs. 2 SGB VI zunächst zu prüfen, ob es in der Arbeitswelt typischerweise eine bzw keine Tätigkeit gibt, die dem Leistungsvermögen des Klägers entspricht, und welche Einkünfte ggf aus dieser Tätigkeit erzielt werden können (vgl Großer Senat des BSG Beschluß vom 11. Dezember 1969 - GS 2/68 - BSGE 30, 192, 199, 203 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R
    Vor der Frage, ob beim Kläger eine "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" (vgl dazu BSG Urteile vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117, vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136, vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 und vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 -) vorliegt, und somit die Pflicht zur spezifischen Benennung einer Tätigkeit bestand, war deshalb nach der gesetzlichen Vorgabe in § 44 Abs. 2 SGB VI zunächst zu prüfen, ob es in der Arbeitswelt typischerweise eine bzw keine Tätigkeit gibt, die dem Leistungsvermögen des Klägers entspricht, und welche Einkünfte ggf aus dieser Tätigkeit erzielt werden können (vgl Großer Senat des BSG Beschluß vom 11. Dezember 1969 - GS 2/68 - BSGE 30, 192, 199, 203 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

    Auszug aus BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R
    Vor der Frage, ob beim Kläger eine "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" (vgl dazu BSG Urteile vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117, vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136, vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 und vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 -) vorliegt, und somit die Pflicht zur spezifischen Benennung einer Tätigkeit bestand, war deshalb nach der gesetzlichen Vorgabe in § 44 Abs. 2 SGB VI zunächst zu prüfen, ob es in der Arbeitswelt typischerweise eine bzw keine Tätigkeit gibt, die dem Leistungsvermögen des Klägers entspricht, und welche Einkünfte ggf aus dieser Tätigkeit erzielt werden können (vgl Großer Senat des BSG Beschluß vom 11. Dezember 1969 - GS 2/68 - BSGE 30, 192, 199, 203 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).
  • BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85

    Verweisung eines Versicherten - Allgemeines Arbeitsfeld -

    Auszug aus BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R
    Vor der Frage, ob beim Kläger eine "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" (vgl dazu BSG Urteile vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117, vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136, vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 und vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 -) vorliegt, und somit die Pflicht zur spezifischen Benennung einer Tätigkeit bestand, war deshalb nach der gesetzlichen Vorgabe in § 44 Abs. 2 SGB VI zunächst zu prüfen, ob es in der Arbeitswelt typischerweise eine bzw keine Tätigkeit gibt, die dem Leistungsvermögen des Klägers entspricht, und welche Einkünfte ggf aus dieser Tätigkeit erzielt werden können (vgl Großer Senat des BSG Beschluß vom 11. Dezember 1969 - GS 2/68 - BSGE 30, 192, 199, 203 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Das Vorliegen eines Katalogfalles ist deshalb, wie vom Großen Senat hervorgehoben, vorab zu prüfen (vgl auch Senatsurteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - SGb 1998, 406, Volltext in JURIS).
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Unabhängig davon ist gesondert und vorab (vgl auch Senatsurteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - SGb 1998, 406, Volltext in JURIS) zu prüfen, ob der Arbeitsmarkt generell verschlossen ist und sich aus diesem Grunde eine Prüfung im Einzelfall erübrigt.
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Mit anderen Worten: Die Frage, ob bei der Klägerin eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt und somit die Pflicht zur konkreten Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit besteht, stellt sich erst dann, wenn sich keine Bereiche des allgemeinen Arbeitsmarktes beschreiben lassen, in denen es Arbeitsplätze gibt, die sie mit ihrem Restleistungsvermögen noch ausfüllen kann (vgl Senatsurteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - nicht veröffentlicht - zur Prüfungspflicht, wenn ein "deutlicher Hinweis auf das Fehlen von Tätigkeitstypen" gegeben ist).
  • BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 61/99 R

    Bestimmung der Leistungseinschränkung bei Erwerbsunfähigkeit, Häufigkeit und

    Doch habe das Bundessozialgericht (BSG) bei vergleichbaren Sachverständigenäußerungen zur Notwendigkeit eines "Haltungswechsel jederzeit nach freiem Entschluß" die jeweiligen Rechtsstreite zwecks weiterer Aufklärung zurückverwiesen (Bezug auf BSG, Urteile vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R - beide unveröffentlicht) und dabei betont, einem Versicherten könne im Hinblick auf die Seltenheit der für ihn noch in Betracht kommenden Arbeitsplätze der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen sein.

    Daß eine Feststellung, ein Haltungswechsel müsse jederzeit nach freiem Entschluß möglich sein, keine ausreichend konkrete Ermittlung des Restleistungsvermögens darstellt, hat bereits der 5. Senat des BSG entschieden (Urteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R).

  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R

    Erwerbsunfähigkeit - ungelernter Arbeiter - Restleistungsvermögen -

    Daß eine Feststellung, wonach ein Haltungswechsel jederzeit nach freiem Entschluß möglich sein müsse, keine ausreichend konkrete Feststellung des Restleistungsvermögens ist, hat zwischenzeitlich auch der 5. Senat des BSG entschieden (Urteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R).

    Diese Prüfung kann möglicherweise vermieden werden, wenn man unmittelbar der Frage nachgeht, ob es in der Arbeitswelt typischerweise eine Tätigkeit gibt, die dem Leistungsvermögen des Klägers entspricht, und welche Einkünfte ggf aus dieser Tätigkeit erzielt werden können (so jetzt BSG, Urteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R -, Umdruck S 5).

  • LSG Bayern, 24.06.2014 - L 19 R 26/13

    Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung.

    Zu verweisen sei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.03.1998 (B 5 RJ 46/97 R - nach juris).

    Soweit sich die Klägerseite auf die Entscheidung des BSG vom 25.03.1998 (Az. B 5 RJ 46/97 R - nach juris) beruft und daraus eine Pflicht zur Benennung konkreter Verweisungsberufe noch vor einer evtl. Beschäftigung mit dem Vorliegen einer Summierung von ungewöhnlichen Einschränkungen ableiten will, ist zu entgegnen, dass sich die damalige Entscheidung auf die zwischenzeitlich aufgehobene Vorschrift des § 44 SGB VI zum Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit bezogen hat, die noch weitere Anforderungen wie das Erreichen der sog. Lohnhälfte einbezogen hatte.

  • LSG Berlin, 26.07.2001 - L 8 RJ 55/00

    Gewährung einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit; Begriff der

    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit in diesen Fällen für erforderlich gehalten, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats ergangenen Beschlüsse des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. Urteil vom 20. August 1997 -13 RJ 39/96- SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 -B 4 RA 44/96 R-, vom 25. März 1998 -B 5 RJ 46/97 R- und vom 24. Februar 1999 -B 5 RJ 30/98 R- SozR 3-2600 § 44 Nr. 12).

    Die Beurteilung, ob der Versicherte erwerbsfähig oder berufsunfähig ist, muss im Regelfall nicht nach Anforderungsprofilen einer oder mehrerer bestimmter Berufstätigkeiten erfolgen; es genügt eine Beurteilung, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen (wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw.) erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (so auch BSG, Urteil vom 25. März 1998 -B 5 RJ 46/97 R- und vom 24. Februar 1999 -B 5 RJ 30/98 R- a.a.O.).

  • LSG Berlin, 24.08.2004 - L 16 RJ 97/99

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit

    Vor der Frage, ob bei dem Kläger eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische schwere Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 29/95 = SozSich 1998, 111; Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S. 60 f.) und somit die Pflicht zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit besteht, ist nach der gesetzlichen Vorgabe in § 44 Abs. 2 SGB VI zunächst zu prüfen, ob es in der Arbeitswelt typischerweise noch eine Tätigkeit gibt, die dem Leistungsvermögen des Klägers entspricht und welche Einkünfte gegebenenfalls aus dieser Tätigkeit erzielt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1998 -B 5 RJ 46/97 R- nicht veröffentlicht).

    Eine dergestalt umschriebene Prüfungspflicht besteht immer dann, wenn - wie vorliegend - auf Grund des gesundheitlichen Leistungsbildes ein deutlicher Hinweis auf das Fehlen von arbeitsmarktgängigen "Tätigkeitstypen" vorliegt und somit ein Anlass zur Ermittlung gegeben ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1998 -B 5 RJ 46/97 R-).

  • LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher

    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit aber in solchen Fällen für erforderlich gehalten, in denen eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG ergangenen Beschlüsse des Großen Senats [GrS] des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12).
  • LSG Berlin, 10.04.2003 - L 8 RA 17/98

    Anspruch auf Rente wegen Minderung der Erwerbstätigkeit; Begriff der

    Da sich daraus im Sinne der Rechtsprechung weder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung noch eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (vgl. dazu die Beschlüsse des großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1-4/95 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 - sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BSG, u.a. Urteil vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 in SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R -, vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R in SozR 3-2600 § 44 Nr. 12) ergibt, bedarf es im Hinblick auf das vollschichtige Leistungsvermögen auch nicht der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit.
  • LSG Bayern, 14.05.2002 - L 5 RJ 2/00

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Die

  • LSG Berlin, 30.04.2003 - L 8 RJ 53/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;

  • LSG Bayern, 19.02.2002 - L 5 RJ 158/01

    Anspruch eines Teulzeitbeschäftigten auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - L 3 RJ 1/02

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin, 11.04.2003 - L 3 RJ 18/02

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher

  • LSG Berlin, 17.02.2003 - L 16 RA 21/02

    Gewährung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit;

  • LSG Bayern, 07.12.2005 - L 16 R 573/03

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. wegen

  • LSG Thüringen, 18.08.2003 - L 6 RJ 644/02

    Eintritt der Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung; Bestimmung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - L 3 RJ 5/02

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin, 26.02.2003 - L 17 RJ 41/02

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit;

  • LSG Berlin, 15.05.2003 - L 8 RJ 15/01
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2011 - L 5 R 1881/09
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - L 5 R 2476/10
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2012 - L 5 R 3846/11
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1820/10
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3441/11
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 5 R 23/11
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 5 R 740/12
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